Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 13.10.2021 hat der Umwelt- und Verkehrsausschuss in Top 6 folgenden Beschluss zum Antrag der CSU zur Radwegbeleuchtung am Burgfrieden zwischen B 304 und Bebauung „Burgfrieden“ gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für eine konventionelle sowie eine solarbetriebene Straßenbeleuchtung einzuholen.

Ergänzend zu diesem Beschluss stellt das Bündnis für Karlsfeld folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen,

a) ob die geplante Beleuchtung aufgrund der neuen Gesetzeslage zur Vermeidung von Lichtverschmutzung zulässig ist.
b) wie die Beleuchtung technisch realisiert werden muss, falls die Beleuchtung grundsätzlich zulässig ist (z.B. Begrenzung der Leuchtdauer durch Bewegungsmelder).

Begründung:
Seit 1. August 2019 gelten für Lichtemissionen die neuen Vorschriften der Art. 11a BayNatSchG und Art. 9 BayImSchG (früher Art. 15 BayImSchG). Ausführliche Informationen dazu gibt es im beiligenden „Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung“, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Die darin enthaltenen Informationen lassen uns zweifeln, ob die Gemeinde eine zwingende Notwendigkeit nachweisen kann, um die Zulässigkeit der Beleuchtung begründen zu können.
Nachdem in der genannten Sitzung des UVA am 13.10.2021 die Problematik der Lichtverschmutzung nicht thematisiert wurde, beantragen wir daher jetzt diese zusätzliche Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Hofner
Umweltreferentin

Der Antrag zum Download in pdf-Format


Sowohl aus Umweltschutzgründen, als auch aus finanziellen Gründen wird es keine Radwegbeleuchtung am Würmkanal geben.