Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in den letzten Wochen ist in den Medien vielfach darüber berichtet worden, dass für den Bevölkerungsschutz wieder Schutzräume eingerichtet werden sollen. Beispielhaft seien hier 2 Berichte aufgeführt (siehe auch in der Anlage):
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/drk-forderung-bevoelkerungsschutz-100.html
https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-bunker-schutzraumkonzept-herrmann-li.3285235
In diesem Zusammenhang, stelle ich daher im Namen der Bündnis-Fraktion folgende Anfrage:
Wäre es grundsätzlich möglich, den ehemaligen Bunker unter dem Feuerwehrhaus als einfachen Schutzraum zur reaktivieren? Wer trägt die Kosten für die Reaktivierung bzw. Neueinrichtung von Schutzräumen?
Begründung:
In den Medien wird davon berichtet, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe schnell Schutzräume mit einer Millionen Plätze schaffen will, also für etwas mehr als 1% der Bevölkerung. Für Karlsfeld würde das also etwa 250 Plätze bedeuten. Die Frage ist daher, ob dieser erste Schritt mit einer Reaktivierung des ehemaligen Bunkers unter der Feuerwehrwache als Schutzraum mit reduzierten Anforderungen geschafft werden kann. Dazu haben uns auch schon erste Anfragen aus der Bevölkerung erreicht.
Darüber hinaus ist es angesichts der Finanzlage der Gemeinde von grundsätzlichem Interesse zu wissen, wie die Finanzierung von Schutzräumen geregelt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Adrian Heim
Im Namen der Fraktion
Bündnis für Karlsfeld
Der Antrag zum Download in pdf-Format
Folgende Antwort haben wir in der Gemeinderatssitzung am 23.10.2025 erhalten:
Auf Grund der in den 90er Jahren gekürzten Förderungen für Atomschutzbunker im Zuge der Bauphase der Feuerwehr nach Maueröffnung und Beendigung des kalten Krieges, hat die Gemeinde Karlsfeld damals beschlossen, das Geld für die Fertigstellung des Bunkers ohne Förderprogramm nicht selber in die Hand zu nehmen.
D.h. konkret der damals vorgesehene Bunker wurde nie erstellt bzw. fertiggestellt. Weder die Tore sind gangbar, noch wurde ein funktionierendes Lüftungssystem verbaut.
Es gibt keinen Bunker in der Feuerwehr, außer ggf. die Betonwände. Man würde daher nicht von einer Reaktivierung, sondern eher Ersterstellung sprechen, was in Kenntnis des aktuellen Zustands gerade des TG-Bereichs (ausstehenden Chloridsanierung, Grundwassereintritte, Nutzung der Gebäudeteile) als nicht umsetzbar bewertetet wird.
Was in den Pressemitteilungen als „.. zu Schutzräumen ertüchtigen..“ bedeutet und worauf der Antrag des Bündnis genau abzielt, wäre zu klären. Damit wären ja keine Bunkereinrichtungen gemeint, sondern stabilere Schutzräume. Das ist zu differenzieren.
Nach aktuellem Kenntnisstand bestehen derzeit weder auf Bundes- noch auf Landesebene Förderprogramme zur Errichtung, Reaktivierung oder Ertüchtigung von Schutzräumen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern prüft aktuell, ob und in welchem Umfang eine zukünftige Förderung solcher Maßnahmen möglich sein wird.
Konkrete Regelungen, Verpflichtungen oder Fördermöglichkeiten liegen bislang jedoch nicht vor.
Bis zur Einführung entsprechender Förderprogramme müsste eine solche freiwillige Maßnahme vollständig aus kommunalen Haushaltsmitteln finanziert werden.






















