Transparenzerklärung

Angaben gemäß Artikel 11 und 12 der Verordnung der EU über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO)

Transparenzerklärung zur Kommunalwahl 2026 (Stand 20.1.2026)

1. Sponsor
Bündnis für Karlsfeld
Falkenstraße 26
85757 Karlsfeld
info@buendnis-fuer-karlsfeld.de
Vertreten durch die Vorsitzenden Adrian Heim und Klaus Schwingeler

2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert
Keine. Das Bündnis für Karlsfeld ist eine vollkommen eigenständige kommunale Wählervereinigung

3. Einrichtung, die die politische Werbung finanziert
Bündnis für Karlsfeld
Falkenstraße 26
85757 Karlsfeld
info@buendnis-fuer-karlsfeld.de

4. Art der politischen Werbung
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren)

5. Zeitraum, in dem die politische Werbung veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll
Für die Kommunalwahlen am 8. März 2026: von Oktober 2025 bis März 2026

6. Finanzierung
Das Budget für die Anbieter politischer Werbedienstleistungen, einschließlich derjenigen, die der Herausgeber teilweise oder vollständig im Austausch für die politischen Werbedienstleistungen erhalten hat, sowie der politischen Werbekampagne beträgt 6000 Euro (Stand 20.1.2026). Das Budget setzt sich ausschließlich aus privater Quelle zusammen und hat ihren Ursprung innerhalb der Europäischen Union. Die Budgetierung erfolgte auf Basis konkreter Angebote und Preislisten.

7. Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit
Bürgermeisterwahl und Gemeinderatswahl 2026 in der Gemeinde Karlsfeld

8. Anbieter und Herausgeber
Druckerei: FLYERALARM GmbH, Alfred-Nobel-Str. 18, 97080 Würzburg
Druckerei: WIRmachenDRUCK GmbH, Illerstraße 15, 71522 Backnang
Druckerei: Reprokopiedachau GmbH, Sudetenlandstr. 26, 85221 Dachau
Zeitungsanzeige: Merkurtz.media, Richard-Wagner-Str. 6, 85221 Dachau
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Zeitungsanzeige: Kurier Dachau, Münchner Wochenend Zeitung GmbH, Pfarrstr. 15, 85221 Dachau

9. Verarbeitung personenbezogener Daten
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.

10. Archivierung
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.