Wahl 2026 – Programm – 1. Gutes Wohnen in jedem Alter

Ohne eigenen Wohnungsbestand und gemeindeeigenes erschließbares Bauland in relevantem Umfang können wir als Gemeinde nicht auf die Wohnkosten Einfluss nehmen, da diese in das System von Baukosten, Finanzierungskosten, Fördermitteln, Abschreibungsregeln und Gewinn-Versteuerung eingebunden sind, das fast ausschließlich auf Bundesebene entschieden wird. Insofern erkennen wir an, dass das Ziel, „bezahlbaren Wohnraum“ zu befürworten, eine kommunalpolitisch fast unmöglich umzusetzende Forderung und regelmäßig ein „zahnloser Tiger“ ist.

Was wir als Gemeinde jedoch durchaus beeinflussen können, ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um bereits bestehende Gebäude zu erweitern oder aufzustocken („Bauturbo“ im Bestand) und leerstehende oder untergenutzte Gebäude im Rahmen der neuen gesetzlichen Möglichkeiten umzuwidmen. Eine zentrale Wissens- und Beratungs-Anlaufstelle in der Gemeinde berät ohne Gewinnerzielungsabsicht Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihren vorhandenen Wohnraum wertsichernd und barrierefrei umbauen und/oder erweitern möchten. Diese Beratung erstreckt sich auf Fördermittel für investitionswillige Privateigentümer und -eigentümerinnen für Ausbau/Umbau/Anbau & Aufstockung.

Ein kommunales Angebot für Vermietung und Verwaltung von leerstehendem Wohnraum schafft für Eigentümer ein zusätzliches Einkommen, um Sanierung und/oder Pflegeaufwand zu finanzieren, ohne als Vermieter umfangreichen Verwaltungsaufwand und unwägbares Vermietungsrisiko zu haben. Für Mieter steht dadurch zusätzlicher Wohnraum mit kompetenter, serviceorientierter Verwaltung zur Verfügung. 

Die Aufnahme von langen Bindungsfristen und hohen Anteilen für kostengünstigen Wohnraum in die Satzungen von Karlsfeld sichert die Wohnraumschaffung für Menschen in der unteren Einkommenshälfte der Bevölkerung. Eng mit dem Bereich Stadtstruktur & Siedlungsentwicklung zusammenarbeitend, garantieren wir soziale Aspekte als Kernziel der gesamten Entwicklung in Karlsfeld. Eine kennzahlenbasierte Planung optimiert die Nutzung vorhandener Gebäude dauerhaft; Instrumente wie eine Zweitwohnungssteuer nach Münchner Vorbild reduzieren Wildwuchs und bringen Geld in die Gemeindekasse.

Wir setzen uns ein für:

  • die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für Bestandsumbau und Aufstockung („Bauturbo“ im Bestand)
  • eine zentrale Wissens- und Beratungs-Anlaufstelle für Eigentümerinnen und Eigentümern zu Umbau, Barrierefreiheit und Fördermitteln
  • ein kommunales Angebot für Vermietung und Verwaltung von leerstehendem Wohnraum
  • lange Bindungsfristen und hohe Anteile kostengünstigen Wohnraums bei Neubauprojekten
  • eine enge Zusammenarbeit mit Stadtstruktur & Siedlungsentwicklung für soziale Ziele
  • die kennzahlenbasierte Planung für optimierte Nutzung vorhandener Gebäude
  • die kennzahlenbasierte Planung für optimierte Nutzung vorhandener Gebäude
  • Instrumente wie Zweitwohnungssteuer gegen Wildwuchs und für Mehreinnahmen