Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
das Bündnis für Karlsfeld stellt folgenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Karlsfelder Gemeinderates.
Im §2 wird am Ende von Absatz (2) folgender Satz eingefügt: „Der Buß- und Bettag bleibt sitzungsfrei“.
Begründung:
In den letzten Jahren wurden regelmäßig am Buß- und Bettag Sitzungen angesetzt (meistens eine Sitzung des Bau- und Werksausschusses). Der Buß- und Bettag ist zwar kein gesetzlicher Feiertag mehr, wird aber im bayerischen „Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage“ nach wie vor besonders behandelt. Dort heißt es in Art. 4 „Es werden das Fest Mariä Himmelfahrt in den Gemeinden, in denen es nicht gesetzlicher Feiertag ist, und der Buß- und Bettag wie folgt geschützt:“. Und weiter in Absatz 2: „Den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlichen und privaten Betriebe und Verwaltungen steht das Recht zu, von der Arbeit fernzubleiben.“
Nach der Abschaffung des Buß- und Bettags als gesetzlicher Feiertag hat die evangelische Kirche zwangsläufig die Gottesdienste und Andachten zum Buß- und Bettag auf den Abend verlegt. Damit kollidieren nun Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse regelmäßig mit den Angeboten der Kirchen an diesem Tag (u.a. in der Karlsfelder Korneliuskirche). Wir möchten den Mitgliedern der Verwaltung und den Mitgliedern des Gemeinderates (einige Mitglieder unserer Fraktion sind persönlich betroffen) die Möglichkeit geben, die oben erwähnten Rechte aus dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage wahrzunehmen und beantragen daher, diesen Tag als sitzungsfreien Tag in der Geschäftsordnung festzulegen.
Link zum Gesetz: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFTG-9
Mit freundlichen Grüßen
Adrian Heim
Im Namen der Fraktion
Bündnis für Karlsfeld
Der Antrag zum Download in pdf Format
Ergebnis des Antrags: Die Verwaltung hat zugesagt, den Buß- und Bettag sitzungsfrei zu halten. Die im November 2024 an diesem Tag geplante Ausschusssitzung wird verlegt. Die aktuelle Geschäftsordnung soll nicht geändert werden, um Verwaltungsaufwand zu sparen. Diese Regelung soll aber in die Geschäftsordnung des nächsten Gemeinderates aufgenommen werden.