Um einen genehmigungsfähigen Haushalt für das Jahr 2024 aufstellen zu können, musste der Gemeinderat eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer beschließen. Der Hebesatz erhöht sich ab 1.1.2024 von 400 auf 490 Punkte.  Damit erhöht sich die Grundsteuer für alle Wohnungen und Häuser um 22,5% .

Das Bündnis für Karlsfeld hatte eine Erhöhung auf 480 Punkte (+20%) vorgeschlagen. Das hätte einem Inflationsausgleich entsprochen (seit der letzten Erhöhung zum 1.1.2021 summieren sich die Inflationsraten in Deutschland bis Ende 2024 auf voraussichtlich knapp 20%). Der Finanzausschuss hat sich aber für 490 Punkte entschieden, um einen kleinen Sicherheitspuffer im Haushalt 2024 zu haben. Diesem Votum hat sich die Bündnis-Fraktion bei der Entscheidung im Gemeinderat angeschlossen.

Zur Erinnerung: Die Grundsteuer setzt sich aus dem Grundsteuer-Meßbetrag und dem Hebesatz zusammen. Der Grundsteuer-Meßbetrag ändert sich normalerweise nicht. D.h. die Grundsteuer, die für ein Haus oder eine Wohnung gezahlt wird, wird durch die Inflation jedes Jahr weniger wert, wenn der Hebesatz nicht angepasst wird.

Da sich alle Ausgaben der Gemeinde aufgrund der Inflation massiv verteuert haben, musste der Grundsteuer Hebesatz entsprechend erhöht werden, damit sich auch die Einnahmen entsprechend erhöhen. Sonst wird das Loch im Haushalt aufgrund der Inflation jedes Jahr größer.

Im Vergleich zu allen anderen Gemeinden im Landkreis Dachau liegt die Gemeinde nun deutlich an der Spitze. Wir gehen aber davon aus, dass auch andere Gemeinden den Hebesatz zum Inflationsausgleich anpassen werden.