Heute wollen wir ein echtes Aufreger-Thema aufgreifen: Straßenausbaubeiträge. Aktuell trifft das in Karlsfeld einen Teil der Anwohner der Krenmoosstraße (Foto rechts), wo wohl zum ersten Mal in Karlsfeld die Straßenausbaubeitragssatzung zur Anwendung kommt.
Kurz gefasst müssen die Eigentümer der Grundstücke an einer Straße einen Teil der Baukosten zahlen, wenn die Straße umgestaltet oder grundsätzlich saniert wird. Der Anteil ergibt sich aus der Art der Straße und den Festlegungen in der Satzung. Dabei können für jeden einzelnen Eigentümer größere Beträge zustande kommen.
Die Gemeinde Karlsfeld hat unter dem Druck der Kommunalaufsicht im Landkreis Dachau vor einiger Zeit eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen. Ohne diese Satzung könnten der Gemeinde im schlimmsten Fall staatliche Zuschüsse verweigert werden, was sich die Gemeinde aufgrund der finanziell angespannten Situation nicht leisten könnte. Außerdem hatte das Landratsamt gedroht, von sich aus für Karlsfeld eine Satzung zu erlassen, die dann mit Sicherheit höhere Beteiligungen für die Bürger festgelegt hätte. Der Gemeinderat wollte zumindest den Gestaltungsspielraum für eine möglichst bürgerfreundliche Satzung nutzen. Das Ergebnis können Sie auf der Homepage der Gemeinde nachlesen.
Eins müssen wir ganz klar sagen: Niemand im Gemeinderat ist mit der Rechtslage glücklich. Die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung wird zu einem immensen bürokratischen Aufwand für die Gemeinde führen, vermutlich verbunden mit Gerichtsverfahren, wenn Anlieger der betroffenen Straßen Einspruch gegen die Beitragsbescheide einlegen. Und gerecht ist das Verfahren auch nicht. Aufgrund geradezu absurder Detailregelungen müssen z.B. die Anlieger der Gartenstraße für den Ausbau der Straße während des Baus der Neuen Mitte keine Beiträge zahlen, die Anlieger der Krenmoosstraße für die bevorstehende Sanierung der Straße aber sehr wohl.
Aktuell wird im bayerischen Landtag aufgrund einer Initiative der Freien Wähler wieder über die Straßenausbaubeiträge diskutiert, die Presse berichtet darüber ausführlich. Unsere Meinung dazu ist wie folgt:
- Es sollte bayernweit eine einheitliche Regelung geben. Es kann nicht sein, dass z.B. die Stadt München sich dem Zwang entzieht, Straßenausbaubeiträge zu erheben, kleinere Gemeinden aber defacto dazu gezwungen sind. Den gerade diskutierten Vorschlag, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu einer „kann“ Regel zu machen, genügt daher nicht.
- Die Kommunen brauchen genügend Geldmittel für die Sanierung und die Umgestaltung von Straßen. Bei einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge müssen diese Geldmittel entweder aus Steuermitteln von Bund oder Land kommen, oder die Kommunen müssen die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Steuern zu erheben. Eine einfache Möglichkeit wäre z.B. die Grundsteuer entsprechend zu erhöhen, damit alle Grundeigentümer einer Gemeinde gemeinsam die Kosten für den Straßenausbau tragen.
Kurz gefasst unser Wunsch: Ersatzlose Abschaffung der sogenannten Straßenausbaubeiträge (auch als „kann“ Regelung), dafür eine Gegenfinanzierung über allgemeine Steuern oder eine Erhöhung der Grundsteuer einführen.
Ihr Bündnis für Karlsfeld
Foto: Adrian Heim
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