„Die Gemeinden sind regelmäßig verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und die danach automatisch entstehenden Beitragspflichten mittels Bescheid abzurechnen. Von einer Ausbaubeitragssatzung kann regelmäßig nur abgesehen werden, wenn die wirtschaftliche Lage der Gemeinde besonders günstig ist.“ Diese unmissverständliche Mitteilung des bayerischen Innenministeriums läßt der Gemeinde Karlsfeld keine andere Wahl, als nun auch eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Das Bündnis fordert aber, die Gemeindeanteile an der Straßenfinanzierung möglichst hoch festzusetzen und die Zahlungsfristen für betroffenen Anwohner möglichst bürgerfreundlich zu gestalten.

In der Sache hält das Bündnis für Karlsfeld die Finanzierung von Straßenausbauten und – sanierungen über Beiträge aber für vollkommen verfehlt: „Der Unterhalt und die Modernisierung von Ortsstraßen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Gemeindebürger. Nur jeweils die Grundbesitzer zur Finanzierung heranzuziehen, die zufällig zum falschen Zeitpunkt an der falschen Straße wohnen, ist unsozial und ungerecht. Wer Glück hat, lebt 40 Jahre in Karlsfeld und muss nie zahlen. Wer Pech hat, muss drei Monate nach dem Zuzug nach Karlsfeld zahlen – und zwar nicht zu knapp, die Beiträge können bei großen Grundstücken und großen Baumaßnahmen durchaus mehrere Tausend Euro betragen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die Voraussetzung für die Abschaffung der allerorten höchst unbeliebten Straßenausbaubeitragssatzungen zu schaffen“, so Mechthild Hofner, Vorsitzende der Bündnisfraktion im Karlsfelder Gemeinderat.

Über die unvermeidlichen Härten für die Gemeindebürger hinaus ist die Straßenausbaubeitragssatzung auch für die Gemeindeverwaltung ein bürokratisches Monster: „Die detailierte Abrechnung der Baumaßnahmen und die Ermittlung der korrekten Beiträge wird Monate dauern und zusätzliche Kosten verursachen, die man sich sparen könnte. Darüber hinaus ist Streit zwischen den betroffenen Anwohnern und der Gemeindeverwaltung vorprogrammiert“, so Bündnis-Gemeinderat Peter Neumann. Peter Neumann regt eine Gesetzesänderung an, um die Straßenausbaubeiträge durch eine höhere Grundsteuer ersetzen zu können. „Bei einer Erhebung über die Grundsteuer wäre gewährleistet, dass alle Grundbesitzer gleichmäßig und regelmäßig zur Finanzierung der Gemeindestraßen beitragen. Niemand müsste damit rechnen, überraschend und unplanbar mit hohen Beitragsforderungen konfrontiert zu werden. Der Ersatz der Straßenausbaubeitrage durch eine erhöhte Grundsteuer wäre auch deshalb naheliegend, da für die Beitragshöhe bzw. für die Steuer ähnliche Bemessungsgrundlagen gelten“, so Peter Neumann.

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