In Schönwetterreden und im Wahlkampf reden alle Parteien und Gemeinderäte immer von mehr Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung. Leider sieht die Realität im Karlsfelder Gemeinderat anders aus – da wird die Beratung über die Straßenausbaubeitragssatzung kurzerhand in die nichtöffentliche Sitzung verlegt, „um öffentliche Rabattschlachten“ zu vermeiden.

Ich kann weder aus der bayerischen Gemeindeordnung, noch aus der Geschäftsordnung des Karlsfelder Gemeinderats ersehen, dass dies ein Grund für die nichtöffentliche Behandlung der Beitragssatzung ist. Ich möchte daher die Gemeinderäte von SPD und CSU erinnern, dass der Normalfall die öffentliche Sitzung ist. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf ein Tagesordnungspunkt nichtöffentlich behandelt werden.

In der Geschäftsordung des Karlsfelder Gemeinderats heißt es dazu in §21:
Nichtöffentlich werden in der Regel behandelt

  1. Personalangelegenheiten in Einzelfällen,
  2. Rechtsgeschäfte in Grundstücksangelegenheiten,
  3. Sparkassenangelegenheiten,
  4. Angelegenheiten, die dem Sozial- oder Steuergeheimnis unterliegen,
  5. Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, deren nichtöffentliche Behandlung im Einzelfall von der Aufsichtsbehörde verfügt ist,
  6. sonstige Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz vorgeschrieben oder nach der Natur der Sache erforderlich ist.

Die Angst vor der öffentlichen Meinung ist hier nicht genannt. Und das in §20 genannte Allgemeinwohl ist eher durch die Verlegung in den nichtöffentlichen Teil gefährdet und nicht durch eine öffentliche Beratung.

Ich hoffe daher, dass die weitere Behandlung der Straßenausbaubeitragssatzung – wie von den Bündnis-Gemeinderäten gefordert – wieder in der öffentlichen Sitzung stattfindet.
Adrian Heim, Bündnis für Karlsfeld