Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde zum 01.02.2021 novelliert. Mit der Neuregelung wurde neben mehreren Vereinfachungen im Kern das Abstandsflächenrecht erheblich geändert. Letztendlich führt diese Änderung zu einer Halbierung der Abstandsflächen gegenüber den bisher gültigen Regelungen.

Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht den gravierenden Unterschied zur neuen Abstandsregelung nach Artikel 6 der BayBO:

Begründet wird das mit der wesentlich besseren Ausnutzung der Bauflächen und damit Verringerung der notwendigen neu auszuweisenden Baugebieten. Durch diese Verdichtung soll vor allem in den Ballungsräumen mehr Wohnraum auf gleicher Fläche geschaffen werden.

Dieser Argumentation treten jedoch viele Gemeinden mit Verweis auf die bislang schon sehr geringen Abstandsflächen entgegen. Die bislang geltenden Abstandsregelungen ließen schon bisher eine sehr dichte Bebauung in den vorhandenen Wohngebieten zu.

Eine noch dichtere Bebauung ist schwer vorstellbar und wird mehrheitlich von den umliegenden Gemeinden von München nicht gewollt. Dies entspricht auch der Sichtweise des Bündnis für Karlsfeld, deshalb hat die Bündnis-Fraktion im Gemeinderat den Erlass einer Abstandsflächensatzung beantragt.

Auch das Bauamt der Gemeinde Karlsfeld teilt diese Bedenken. Um dem entgegen zu wirken hat der Karlsfelder Gemeinderat daher unserem Antrag zugestimmt und im Januar eine Abstandsflächensatzung beschlossen, die in etwa die bisherige gesetzliche Regelung festschreibt und damit die Verdichtung im bereits möglichen Maß zulässt. Die neue Satzung kann auf der Homepage der Gemeinde Karlsfeld unter „Gemeinde & Politik / Ortsrecht“ nachgelesen werden.

Marco Brandstetter