Aus aktuellem Anlass ein paar Worte zum Thema Vandalismus im Wahlkampf.
Ich bin seit 25 Jahren regelmäßig in Wahlkämpfen aktiv und musste schon viel erleben. Abgerissene oder „verschönerte“ Plakate sind noch das harmloseste Ärgernis, das einem widerfahren kann. Ärgerlicher wird es, wenn Plakatständer beschädigt oder irreparabel zerstört werden oder gleich komplett verschwinden. Sogar systematischen Diebstahl musste ich schon erleben. Vom Zeitaufwand für die Beseitigung von Trümmern oder den Ersatz von Plakaten mal abgesehen, bedeutet das auch jedes mal einen finanziellen Schaden. Für die Neuanschaffung eines üblichen Plakatständers in DIN A1-Größe kann man mit Kosten von ca. 10 Euro rechnen. 100 Euro Schaden sind da schnell zusammen.
Auch aktuell verzeichnen wir nach 3 Wochen Wahlkampf in Karlsfeld erste Verluste durch zerstörte oder entwendete Plakatständer – und unsere Konkurrenz wurde gerade auch hart getroffen. Ich kann dazu nur meiner Empörung Luft machen. Nicht jeder mag mit der Art und dem Umfang des Wahlkampfes einverstanden sein, nicht jedem sind alle Kandidatinnen und Kandidaten sympatisch, trotzdem bleibt jeder Plakatständer und jedes Großplakat Eigentum der jeweiligen Partei oder Wählervereinigung, auch wenn sie auf der Straße stehen. Jede absichtliche Beschädigung fremden Eigentums ist eine strafbare Sachbeschädigung, jegliches unbefugte Entfernen von Plakatständern ist Diebstahl, und jedes Lösen oder Zerschneiden von Befestigungsdrähten gefährdet die Verkehrssicherheit.
Einmal in den vielen Jahren Wahlkampf durfte ich erleben, dass Täter in flagranti von der Polizei erwischt wurden. Ich wünschte mir, das würde häufiger geschehen.