Am 24.7.2018 hat die Bündnis-Fraktion im Zuge des Bebauungsplanverfahrens einen Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 113 „Am Burgfrieden“ eingereicht. Neben technischen Hinweisen ist der Kernpunkt des Antrags die Forderung, die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) zur Anwendung zu bringen:

„Durch die Gemeindeverwaltung sind umgehend mit den Planungsbegünstigten des Bebauungsplangebietes Verhandlungen zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages aufzunehmen. Die durch den Gemeinderat am 23.02.2017 beschlossenen Grundsätze zur sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) finden Anwendung.“

Den Antrag im Wortlaut finden Sie hier (pdf).

Für die Gemeinderatssitzung am 29.11.2018 wurde dieser Antrag nochmal konkretisiert, um die Ergebnisse aus den bisherigen Beratungen zu berücksichtigen:

Auf Basis der bisherigen Beratungen im Bauausschuss und Gemeinderat haben wir den Punkt 3 unseres Antrags vom 24.07.2018 konkretisiert. Wir bitten, in der Sitzung am 29.11.2018 über folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen:

  1. Durch die Festsetzungen des BPl. 113 entsteht – über den Bestand hinaus – zusätzliches Baurecht im BPl-Gebiet. Für dieses zusätzliche Baurecht wird die sinngemäße Anwendung der gemeindlichen Richtlinie zur SoBoN gem. Beschluss des GR v. 23.02.2017 festgesetzt.
  2. Die Anwendung der SoBoN-Richtlinie entfällt für die Legalisierung der vorhandenen Bebauung im Bebauungsplangebiet ausschließlich im Umfang des z. Zt. vorhandenen Bestandes.
  3. Die Grundeigentümer haben sich als Planungsbegünstigte anteilig an den der Gemeinde zusätzlich entstehenden Aufwendungen für Planungskosten, infrastrukturelle Maßnahmen, sowie an der Schaffung geförderten Wohnraums finanziell zu beteiligen. Die Höhe des Beitrags orientiert sich gemäß der SoBoN-Prinzipien am Wertzuwachs der Grundstücke. Auf die Anwendung eines möglichen Umlageverfahrens für Grundstücksabtretungen wird verzichtet.
  4. Auf Antrag der Planungsbegünstigten wird der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt gestundet, wenn das zusätzliche Baurecht erstmalig ganz oder teilweise in Anspruch genommen wird.
  5. Der Billigungsbeschluss zum BPl. 113 aus der Bauausschusssitzung vom 14.11.2018 wird aufgehoben, da gemäß SoBoN-Richtlinie die städtebaulichen Verträge mit den Grundeigentümern abgeschlossen werden müssen, bevor der Bebauungsplan Rechtswirksamkeit erreicht.

Mit den Stimmen der CSU-Mehrheit, sowie einer Stimme aus der SPD Fraktion und der Stimme der Freien Wähler wurde die Anwendung der SoBoN in diesem Bebauungsplangebiet durch den Gemeinderat abgelehnt. Der Wertzuwachs der Grundstücke durch das zusätzliche Baurecht verbleibt also ausschließlich bei den Grundstückseigentümern, die Folgelasten trägt die Allgemeinheit.