Interessant ist das schon: Da stellt Mechthild Hofner als Fraktionsvorsitzende des Bündnisses für Karlsfeld einen Antrag im Gemeinderat, die rechtliche Lage an der B304 zu klären. Daraufhin fragt die Dachauer SZ beim Bundesverkehrsministerium an und erhält die Auskunft, dass der Tunnel definitiv nicht mehr realisiert werden wird. Und die CSU jubelt fast, dass die einzige Lösung, die Karlsfeld wirklich helfen würde, vom Tisch ist. Nur die SPD weint dem Tunnel eine Träne nach, geht aber ansonsten zur Tagesordnung über.

Bemerkenswert an diesem Vorgang sind zwei Dinge:

  • Presse übernimmt eine Aufgabe, die eigentlich die Gemeinde Karlsfeld in eigenstem Interesse verfolgen sollte
  • Karlsfelder Kommunalpolitiker nehmen die auf dem Silbertablett gelieferte Information begierig auf, ohne sie weiter zu hinterfragen

Alle zusammen haben aber das eigentliche Problem nicht verstanden, weshalb das Bündnis diesen Antrag gestellt hat: Es gibt grundsätzlichen Klärungsbedarf, wer in Zukunft der Baulastträger für die B304 sein wird. Bleibt die Straße eine Bundesstraße unter Hoheit des Bundes, oder wird die Straße in eine Staatsstraße zurückgestuft, für die der Freistaat Bayern zuständig ist? Solange diese Frage nicht geklärt ist, wird es überhaupt keine grundsätzliche Verbesserung an der Münchner Straße geben, egal ob mit oder ohne Tunnel. Die Erkenntnis, dass der Bund keinen Tunnel mehr finanzieren wird, ist daher absolut zweitrangig.
Zur Erinnerung:

  1. Lt. Bundesfernstraßengesetz ist eine Bundesfernstraße wie folgt definiert: „Bundesstraßen des Fernverkehrs sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind“. „Weiträumig“ wird im allgemeinen mit Fahrtweiten über 50 km verstanden.
  2. Spätestens seit der Fertigstellung des Autobahnrings dient die B304 nicht mehr dem weiträumigen Verkehr. Der Bundesrechnungshof fordert seit Jahren, sogenannte „Autobahnparallele“ Bundesstraßen zurückzustufen. Diese Forderung wurde auch für die B471 und die B304 im Landkreis Dachau erhoben.
  3. Der Bund hat bereits versucht, die B304 dem Freistaat Bayern zu übergeben. Der Freistaat Bayern hat sich aber geweigert, die B304 im Landkreis Dachau als Staatstraße zu übernehmen. Der Freistaat Bayern kann aber kaum dazu gezwungen werden, die Straße zu übernehmen, die Straße ist daher bislang Bundesstraße geblieben.

Fazit: Karlsfeld sitzt zwischen allen Stühlen. Der Bund will/kann – mit dem Bundesrechnungshof im Nacken – nicht mehr investieren, der Freistaat Bayern will aber auch nicht. Die Leidtragenden sind wir Karlsfelder Bürger.
Deshalb nochmal deutlich wiederholt: Das Bündnis für Karlsfeld fordert die Klärung des Status der Münchner Straße. Nachdem vom Bund unter den genannten Rahmenbedingungen nichts mehr zu erwarten ist, fordern wir von der Gemeinde Karlsfeld, bei der neuen bayerischen Staatsregierung auf eine Übernahme der heutigen B304 als Staatsstraße zu drängen.
Erst wenn diese Klärung erfolgt ist stellt sich dann die Frage, wie die Münchner Straße anders gestaltet werden kann, ob mit oder ohne Tunnel (kurze oder lange Lösung) oder wie auch immer.